Silvestertraining in Buchschwabach am 31.12.2022

Eingeladen sind alle Aikidokas, Kinder, Jugendliche und Erwachsene, ohne Gürtelbeschränkung. Wir freuen uns auch über Aikidokas aus anderen Vereinen und Verbänden. Zum Jahresabschluß werden wir, nun schon zum 12. Mal, einen Lehrgang mit Jahresrückblick, Ausblick und viel Bewegung feiern. Danach gibt´s noch ein kleines Buffet. Wir freuen uns über ein zahlreiches Erscheinen. Bitte meldet euch kurz an, damit wir besser planen können.

Einladung im PDF Format

Tag der Schnupperkurse Samstag 15. Oktober 2022 für Einsteiger diesmal für Frauen und für 40+ Informieren – Mitmachen – Ausprobieren

Jetzt rechtzeitig anmelden und einen Platz reservieren! Spätestens bis 08.Oktober

Schnuppertrainings sind bei uns jederzeit möglich. In unserm Flyer finden sie Gutscheine oder rufen sie uns kurz vorher an, schauen sie unverbindlich vorbei und machen sie einfach einmal mit. Wir integrieren sie in ein bestehendes Training und sie werden individuell betreut.

Zusätzlich bieten wir zu festen Terminen im Abstand von 3 Monaten die Möglichkeit, an einem Samstag zu schnuppern.

Die derzeitigen Termine: Samstag 15.Oktober 22; 14.Januar 23; 08.April 23.

Kostenlos an diesem Tag

Auch als Geschenkgutschein gut geeignet!

Die Termine finden sie rechtzeitig auch noch einmal im Amtsblatt Roßtal.

Näheres unter Tel. 09127 902060 oder mail@aikido-beck.de

Wir freuen uns auf sie.

Lehrgang Kenjutsu und Batto

Theorie und Basistechniken zu Katana und Bokken

Lehrgang mit Schwertmeister Ingo Kurzweil Kunstschmied, Restaurator für antike Waffen, Kampfkünstler und Fachmann zum Thema Katana mit jahrzehntelanger Erfahrung

Samstag, 16.07.2022,16Uhr bis 19Uhr,

Crailsheimer Str. 4, 90574 Roßtal/Buchschwabach, Budo-Sporthaus Beck

Kostenbeitrag 15€, in Aikido-Kleidung; wenn möglich Bokken mitbringen

Anmeldung erforderlich unter mail@aikido-beck.de oder 09127 902060

ab dem 17.02.2022 gibt es neue Regelungen:

Es gilt jetzt die 3G Regel für die Teilnahme am Aikido-Training. Also geimpfte und genesene Menschen brauchen keinen zusätzlichen Test und ungeimpfte Volljährige können sich vor Ort unter unserer Aufsicht testen, falls sie nicht anderweitig (PCR 48h, Schnelltest 24h) schon getestet sind. Testequipment stellen wir zur Verfügung.

Kinder, die in der Schule regelmäßig getestet werden, können ohne Einschränkung Aikido trainieren.

Neuaufnahmen sind jederzeit möglich.

Mitgliederversammlung des SLZ Buchschwabach Samstag 20.11.2021; 16Uhr

Einladung zur 3. Mitgliederversammlung des

Sportleistungszentrum Buchschwabach e.V.

am Samstag den 20.November 2021 um 16Uhr

Agenda

  1. Feststellung der Anwesenheit
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Wahl des Protokollführers
  4. Bericht des Vorsitzenden und des Kassiers
    • Entlastung
  5. Wahl der beiden Kassenprüfer
  6. Anträge
  7. Sonstiges
  8. Termin der nächsten Sitzung

Auszug aus der Satzung:

§9 Mitgliederversammlung

  • Die Mitgliederversammlung findet alle 4 Jahre statt. Sie ist ferner einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse gebietet oder ein Fünftel der Vereinsmitglieder dies schriftlich und unter Angabe der Gründe und des Zwecks vom Vorstand verlangt.
  • Bei Mitgliederversammlungen besitzen alle Mitglieder ab 16 Jahren je eine Stimme, sofern sie mindestens ein Jahr vor der Mitgliederversammlung rechtsmäßig in den Verein aufgenommen wurden.
  • Die Übertragung des Stimmrechts auf andere Mitglieder ist nicht statthaft.
  • Jede Hauptversammlung muss mindestens 4 Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich vom Vorstand einberufen werden.
  • Anträge zur Tagesordnung müssen mindestens 8 Tage vorher dem Vorstand schriftlich mit Begründung vorliegen.
  • Über nicht auf der Tagesordnung stehende Angelegenheiten kann kein Beschluss gefasst werden. Eine Ausnahme hiervon bilden während der Versammlung gestellte Dringlichkeitsanträge, wenn zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Dringlichkeit befürworten.
  • Mitgliederversammlungen sind beschlussfähig, wenn sie form- und fristgerecht einberufen werden.
  • Die Leitung der Versammlung obliegt dem Vorsitzenden. Der Vorsitzende kann die Versammlungsleitung delegieren.
  • Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen  Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Die Änderung des Vereinszwecks bedarf der Zustimmung von neun Zehnteln aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder. Gültige Beschlüsse können nur vor 22 Uhr gefasst werden.
  • Die Art der Abstimmung wird durch den Versammlungsleiter festgelegt. Eine schriftliche Abstimmung hat zu erfolgen, wenn ein Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.
  • Über einen Punkt der Tagesordnung kann bei allen Versammlungen nur einmal abgestimmt werden. Gegen Formfehler muss während der Versammlung Einspruch erhoben werden. Im anderen Falle sind die Beschlüsse rechtswirksam.
  • Über die Beschlüsse der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

Leonhard Beck

Vorstand des Sportleistungszentrum Buchschwabach e.V.

08.10.2021